Der Bundesrat hat die Zollansätze für Waren kroatischen und
jordanischen Ursprungs, die sich aus den Abkommen zwischen den
EFTA-Staaten und Kroatien bzw. Jordanien sowie den Vereinbarungen
zwischen der Schweiz und Kroatien bzw. Jordanien über den Handel im
Agrarbereich ergeben, provisorisch auf den 1. Januar 2002 in Kraft
gesetzt. Kroatische und jordanische Industrieerzeugnisse können ab
diesem Datum zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. ...
(Seit:
7-Sep-2002
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